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   VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036   

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VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036 (https://dejure.org/2013,11735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2013 - 5 BV 11.3036 (https://dejure.org/2013,11735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 (https://dejure.org/2013,11735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung; Tablighi Jamaat; Glaubhaftmachung einer Abwendung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Tablighi Jamaat, Einbürgerung, Verfassungsfeindliche Bestrebungen, tatsäcliche Anhaltspunkte, freiheitliche demokratische Grundordnung, missionieren, Missionierungsbemühungen, Abwendung, Unterstützung, Unterstützungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Dabei geht es in der ersten Alternative um verfassungsfeindliche Bestrebungen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG), in der zweiten Alternative um den Ausländerextremismus (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BVerfSchG)." Dadurch soll die Einbürgerung etwa von PKK-Aktivisten (dazu BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris) oder radikalen Islamisten (vgl. VGH BW, U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00, NVwZ 2001, 1434) auch dann verhindert werden, wenn entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können.

    Als "Unterstützung" ist (bereits) jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist; dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B.v. 13.10.2005 - 5 ZB 04.1781, juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rn. 96).

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtungsweise, bei der auch die Ausländern zustehenden Grundrechte (Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (VGH BW U. v. 11.7.2002 - Az. 13 S 1111/01, juris; BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, juris).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Der herabgestufte Maßstab der "tatsächlichen Anhaltspunkte" bezieht sich vor diesem Hintergrund nach Sinn und Zweck der Vorschrift dann, wenn die Sicherheitsbedenken aus der Zugehörigkeit zu einer Organisation hergeleitet werden, notwendigerweise auch auf diese (BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 24/08 - BVerwGE 135, 302/306).

    Dagegen hat der Kläger keine substanziierten Einwendungen vorgebracht, denn die angeführten grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens sowie religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses stehen diesen Feststellungen nicht entgegen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 24/08 - BVerwGE 135, 302/306 f. m.w.N.) Ausweislich der Verfassungsschutzberichte des Bundesministers des Innern 2011 und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern 2012 sind neuere Entwicklungen, die diese Feststellungen des Senats in Zweifel ziehen könnten, nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Insoweit hätte sich das Verwaltungsgericht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929) auseinandersetzen müssen.

    Die strengeren Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13/10 - BVerwGE 141, 100) sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht nicht zu übertragen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - OVG 5 B 5.10 - juris Rn. 36; vgl. auch BayVGH, U.v.22.2.2010 - 19 B 09.929 - juris Rn. 98).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.3.2012 - 5 C 1/11 - BVerwGE 142, 132/Rn. 47) werden an das Sich-Abwenden im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG keine strengeren Beweisanforderungen als an den Ausschlussgrund selbst gestellt.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 8.05, DVBl. 2006, 919 ; B.v. 19.8.1996 - 1 B 82.95, InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 BV 04.1225, NVwZ-RR 2005, 856 ; U.v. 14.4.2005 - 5 BV 03.3089, Juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Die strengeren Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13/10 - BVerwGE 141, 100) sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht nicht zu übertragen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - OVG 5 B 5.10 - juris Rn. 36; vgl. auch BayVGH, U.v.22.2.2010 - 19 B 09.929 - juris Rn. 98).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 8.05, DVBl. 2006, 919 ; B.v. 19.8.1996 - 1 B 82.95, InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 BV 04.1225, NVwZ-RR 2005, 856 ; U.v. 14.4.2005 - 5 BV 03.3089, Juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Der Senat hält an seinen diesbezüglichen Feststellungen im Urteil vom 5. März 2008 (5 B 05.1449 - juris Rn. 26 bis 45) fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtungsweise, bei der auch die Ausländern zustehenden Grundrechte (Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (VGH BW U. v. 11.7.2002 - Az. 13 S 1111/01, juris; BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2001 - 13 S 916/00

    Beurteilung der Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036
    Dabei geht es in der ersten Alternative um verfassungsfeindliche Bestrebungen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG), in der zweiten Alternative um den Ausländerextremismus (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BVerfSchG)." Dadurch soll die Einbürgerung etwa von PKK-Aktivisten (dazu BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris) oder radikalen Islamisten (vgl. VGH BW, U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00, NVwZ 2001, 1434) auch dann verhindert werden, wenn entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können.
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901

    Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 5 B 5.10

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Tablighi Jamaat";

  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 5 ZB 04.1781
  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 8 K 6195/10

    Unzulässigkeit einer Einbürgerung bei Verdacht der Unterstützung

    Denn die für den Gesetzgeber maßgeblichen Nachweisschwierigkeiten und Risikoabwägungen betreffen die Frage, ob eine Organisation Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgt oder unterstützt, in gleicher Weise wie die Frage nach dem Umfang der Tätigkeit des Einbürgerungsbewerbers in der Organisation, vgl. zuletzt Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 -, juris; ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - 5 B 5.10 - und Bayerischer VGH, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 - zu Handlungen, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen, sämtlich in juris.

    Die strengeren Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13/10 -, juris, sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht demgegenüber nicht zu übertragen, vgl. zuletzt Bayerischer VGH, Urteil vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 -, a.a.O.

    Insoweit nimmt die Kammer zunächst Bezug auf die ausführlichen und überzeugenden Feststellungen des Bayerischen VGH, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -, a.a.O., fortgeführt mit Urteil vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 -, a.a.O.; vgl. ferner den die Revisionszulassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 5. März 2008 als unzulässig verwerfenden Beschluss des BVerwG vom 27. Januar 2009 - 5 B 51/08 -, juris, die das OVG Berlin-Brandenburg im Jahr 2012 anhand weiterer und aktueller Ermittlungen bestätigt und ergänzt hat, Urteil vom 7. Juni 2012 - 5 B 5.10 -, a.a.O, Rn. 23-35.

  • VG Würzburg, 25.03.2019 - W 7 K 18.968

    Wegen Ausschlussgründen erfolglose Klage gegen die Versagung der Einbürgerung

    Dabei folgt die Kammer der Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 15. März 2008 - 5 B 05.1449 - juris und vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 - juris.

    Als Unterstützung ist bereits jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist; dazu zählen etwa die öffentliche oder nicht-öffentliche Befürwortung von Bestrebungen im Sinne dieser Vorschrift, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (BayVGH, U.v. 24.04.2013 - 5 BV 11.3036, BeckRS 2013, 51521 m.w.N.).

    Wie der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. April 2013 (BeckRS 2013, 51521) ausführt, gilt auch für die Verdrängung des Umfangs der Unterstützung, dass es ohne zugestandene Hinwendung schon an einem Bezugspunkt für die Abwendung fehlt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2022 - 12 S 2362/20

    Ausschluss der Einbürgerung von Ausländern wegen Unterstützung

    Die von ihm aufgeworfene Frage - in der erneut in komplexer Weise verschiedene Rechts- und Tatsachenfragen bzw. bewertungsbedürftige Sachverhaltselemente in einer einheitlichen, umfassenden Fragestellung zusammengefasst werden - ist nicht klärungsbedürftig, da in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine "Abwendung" von sicherheitsrelevanten Bestrebungen mehr erfordert als ein bloßes äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 47; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, juris Rn. 55; OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2006 - 1 Q 4/06 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.04.2013 - 5 BV 11.3036 -, juris Rn. 44; Berlit in: GK-StAR, § 11 StAG Rn. 152 ; Berlit in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 2 Rn. 79, S. 46; Geyer in: NK-AuslR, 2. Aufl. 2016, StAG § 11 Rn. 7; Hailbronner in: Hailbronner/Kau/Gnatzky/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 11 Rn. 17 ff., jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind Art, Gewicht, Dauer, Häufigkeit und Zeitpunkt des einbürgerungsschädlichen Verhaltens zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 47; OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2006 - 1 Q 4/06 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.04.2013 - 5 BV 11.3036 -, juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 5 C 13.2618

    Prozesskostenhilfe - Einbürgerung

    Der erkennende Senat habe die Anforderungen zu einem Abwenden von entsprechenden Bestrebungen zuletzt in seinem Urteil vom 24. April 2013 (5 BV 11.3036) dargelegt.

    Dafür fehlt nach den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts und den vorliegenden Indizien bis auf den von der Klägerseite so hervorgehobenen aber für sich nicht ausreichenden Zeitablauf (vgl. BayVGH U.v. 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 - juris Rn. 45) jeglicher Anhaltspunkt.

  • VG Düsseldorf, 13.08.2015 - 8 K 8778/14

    Anspruchsbegehren eines Ausländers (hier: israelischer Staatsangehöriger) auf

    vgl. Bayerischer VGH, Urteile vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 - und vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - OVG C3.
  • OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17

    Einbürgerung bei Unterstützung des Salafismus

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Ausländer seine innere Einstellung verändert hat und daher künftig eine Verfolgung oder Unterstützung von sicherheitsgefährdenden Bestrebungen durch ihn auszuschließen ist.(Vgl. VGH München, Urteil vom 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 -, juris (m.w.N.)) Solche Umstände hat das Verwaltungsgericht in nicht zu beanstandender Weise bejaht.
  • VG Würzburg, 09.02.2015 - W 7 K 13.1188

    Unterstützung von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten

    Er muss aber nicht seine in der Vergangenheit liegenden Handlungen bedauern, als falsch bzw. irrig verurteilen oder ihnen abschwören (BVerwG, U. v. 20.3.2012 - 5 C 1/11 - juris Rn. 47; BayVGH, U. v. 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 - juris Rn. 44; Berlit in GK-StAR, Stand: Oktober 2014, § 11 Rn. 149 ff.; Hailbronner in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 11 Rn. 17 ff. jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 5 ZB 18.1882

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 - juris Rn. 38 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.3.2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 20) ausgeführt (UA S. 9), ausreichend seien tatsächliche Anhaltspunkte für eine Unterstützungshandlung.
  • VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.3143

    Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland

    Die strengen Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht nicht zu übertragen (BayVGH, U.v. 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - 5 B 5.10 - juris).
  • VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.3303

    Ermessenseinbürgerung; Ausschluss der Einbürgerung; Gefährdung auswärtiger

    Die strengen Anforderungen bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG sind auf das Staatsangehörigkeitsrecht nicht zu übertragen (BayVGH, U.v. 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - 5 B 5.10 - juris).
  • VG Ansbach, 10.03.2016 - AN 2 K 15.30234

    Widerruf des Flüchtlingsschutzes und der Feststellung von

  • VG München, 17.12.2014 - M 25 K 13.1577

    Anspruchseinbürgerung - Ausschlussgrund der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VG Würzburg, 20.11.2023 - W 7 K 22.1009

    Einbürgerung, PKK, Verwertbarkeit von Strafurteil nach Ablauf der Tilgungsfrist,

  • VG München, 24.02.2016 - M 25 K 16.260

    Anspruchseinbürgerung

  • VG München, 24.02.2016 - M 25 K 14.1988

    Ausschluss einer Einbürgerung wegen der Unterstützung verfassungsfeindlicher

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